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Abschaffung der Straßenbeiträge ist Etikettenschwindel

Was auf den ersten Blick nach bürgerfreundlicher Entlastung klingt, kommt am Ende alle teuer zu stehen. Und das gleich in mehrerer Hinsicht.

Eigentümer von Häusern und Grundstücken sollen nach dem Wunsch der SPD zukünftig nicht mehr an den Kosten der grundhaften Sanierung der jeweiligen Anwohnerstraßen beteiligt werden. Daraus folgt, dass die Sanierungen komplett aus den allgemeinen Steuereinnahmen bezahlt werden müssen. Mit Blick auf die absehbar in den nächsten Jahren eher noch angespanntere Haushaltslage der Gemeinde wird dies entweder zu Einschränkungen bei anderen kommunalen Leistungen führen oder zu einer erneuten Erhöhung der Grundsteuer B.

Weiterhin wurde weder seitens der Antragstellerin noch seitens der Verwaltung eine zwingend nötige Übergangsregelung vorgestellt, die klärt, wie im Falle einer Grundsteuerhöhung mit in den vergangenen Jahren bereits belasteten Eigentümern verfahren werden soll.

Daher lehnt die FDP den Antrag auf Abschaffung der Straßenbeiträge ab.

Tatsächlich können die sanierungsbedingten Kosten für einzelne Eigentümer eine große, manchmal auch nicht zu stemmende Herausforderung sein. Daher spricht sich die FDP für ein Solidarsystem mit Übergangslösung aus. Dieses belastet in Form einer wiederkehrenden, vergleichsweise geringen Gebühr zwar alle Eigentümer, ist für diese aber planbar und als zweckgebundene Gebühr vor dem Zugriff in den allgemeinen Steuertopf geschützt. Damit einher gehen eine klare Planbarkeit für anstehende Sanierungsmaßnahmen, die tatsächliche Umsetzung der geplanten Projekte und eine Entlastung des kommunalen Haushalts, da die Sanierungsmittel nicht – in zumal unbekannter Höhe – vorgehalten werden müssen.